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Parallelimport-Arzneimittel

Parallelimport bedeutet, dass ein Arzneimittelimporteur ein auch in Deutschland zugelassenes Arzneimittel in einem anderen EU /-EWR-Mitgliedsstaat einkauft und nach Deutschland importiert. Dort bringt er es "parallel" zu dem "Original"-Zulassungs­inhaber in den Verkehr. Hierfür benötigt der Parallelimporteur eine eigene Zulassung für das Parallelimport-Arzneimittel in Deutschland.

Beide Arzneimittel entsprechen sich.

In der Regel ist die Stückzahl an Arzneimitteln, die über den Parallelimport in Deutschland in Verkehr gebracht werden, nicht geeignet, um die Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit einem Arzneimittel dauerhaft sicherzustellen. Deshalb werden z. B. Impfstoffe, die eine Zulassung als Parallelimport-Arzneimittel haben, in der Lieferengpassliste der Impfstoffe nicht berücksichtigt.

Zur Liste der Lieferengpässe von Impfstoffen

Informationen zum Parallelhandel