Paul-Ehrlich-Institut

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Coronavirus und COVID-19

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Impfnachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Die Vorgaben für den Impfnachweis sind mit Wirkung vom 19. März 2022 unmittelbar in § 22a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt. Die bislang auf dieser Website unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Vorgaben für den Impfnachweis sind zum 19. März 2022 außer Kraft getreten.

§ 22a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Stand

23.03.2022

Inhalt des Dossiers

  1. Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts
  2. COVID-19-Impfstoffe
  3. Impfnachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
  4. FAQ Coronavirus
  5. Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen
  6. Forschungs­arbeiten
  7. SARS-CoV-2-Testsysteme